Umzug nach Trennung/Scheidung: Wem gehört was?

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Eine Beziehung, die nach Jahren in die Brüche geht, führt nicht nur Herzschmerz mit sich, sondern auch viel Mühe und Arbeit. Wem gehört die Wohnung? Was passiert mit dem gemeinsamen Besitz? Fragen über Fragen auf die es keine eindeutige Antwort gibt. Wir geben dir hier jedoch hinweise, wie du den Umzug nach einer Trennung meistern wirst.

Schluss ist Schluss!

Nach dem Ende einer Beziehung gibt es für viele kein zurück mehr. Es ist nun an der Zeit ein neues Kapitel in deinem Leben aufzuschlagen und die alte Partnerschaft so sauber wie möglich, ohne Rosenkrieg zu verlassen.

Wer zieht wohin?

Bleibst du in der ehemalig gemeinsamen Wohnung oder bleibt dein Partner in der Wohnung? Oder sucht ihr gleich beide ein neues Zuhause? Egal, wer wohin geht: Es ist wichtig sich miteinander zusammen zu setzen und zu besprechen, was mit dem gemeinsamen Besitz passiert? Idealerweise hat man sich bereits bei der Anschaffung Gedanken darüber gemacht (Ehevertrag/Konkubinatsvertrag), was wäre wenn… Klar, bei den meisten Beziehungen denkt man ungern an solche Eventualitäten. Trotzdem sollte man sich bereits frühzeitig Gedanken darüber machen, was mit dem gemeinsamen Besitz passieren würde.

Was geschieht mit der gemeinsamen Wohnung?

Es ist wichtig, dass der Vermieter über die neuen Umstände möglichst rasch informiert wird. Willst du oder dein Partner in der Wohnung bleiben muss der Mietanteil des anderen Partners übernommen werden. Solltet ihr gemeinsam beschliessen die Wohnung aufzugeben müsst ihr zur selben Zeit den Mietvertrag kündigen und bis zum Ablauf der Kündigungsfrist die Miete gemeinsam bezahlen oder einen möglichen Nachmieter suchen. Weiterführende Informationen zum Thema Mietvertrag hat der Beobacher für dich hier detailliert aufgelistet.

Damit die Trennung in geregelte Bahnen geleitet wird, sollte ein Ehevertrag oder ein Konkubinatsvertrag (für unverheiratete Paare) abgeschlossen werden. Dieser Vertrag wird von beiden Parteien gemeinsam aufgestellt und unterzeichnet. Sollte es zur Trennung/Scheidung kommen bildet dieser Vertrag die gesetzliche Grundlage zur Aufteilung der gemeinsamen Güter.

Was wenn kein Vertrag abgeschlossen wurde?

In einer Partnerschaft, ohne Heirat gibt es kein gesetzlicher Rahmen der die Trennung der Güter vorschreibt. In solchen Beziehungen ist es noch wichtiger im Vorfeld über solche Eventualitäten zu sprechen. Kommt es jedoch zur Scheidung und es ist kein Ehevertrag vorhanden schreibt das Gesetz vor, dass jeder Gatte sein Eigengut behält. Also jene Dinge, die ihm bereits vor der Heirat gehörten. Zudem kann jeder Gatte die Hälfte der gemeinsamen Errungenschaften für sich beanspruchen. Wem genau was gehört ist nicht vorgeschrieben und kann ohne Ehevertrag zu heftigen Streitigkeiten unter den Parteien führen.

Fazit: Unsere Tipps für einen reibungslosen Umzug nach einer Trennung/Scheidung

  • Möglichst sachlich miteinander über dieses Thema sprechen
  • Sich darüber einigen, wer wohin zieht und was mit der Wohnung passiert.
  • Keine langjährigen Mietverträge abschliessen
  • Bereits im Vorfeld ein Konkubinatsvertrag/Ehevertrag abschliessen, der alle Eventualitäten klärt.

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