- Sonderkündigungsrecht des Mieters
- Sonderkündigungsrecht des Vermieters
- Kündigung von Stromvertrag und Gasvertrag
- Wann kündige ich meine Hausratsversicherung?
- Wann kann ich den Telefon- und Internetvertrag kündigen?
- Wann kann ich meinen Handyvertrag kündigen?
- Weitere Kündigungen beim Umzug
Eine Sonderkündigung des Mietvertrags ist nur in bestimmten und eng umgrenzten Fällen möglich. Viele Zügelnde sind aber an einer Sonderkündigung des Stromvertrags oder Handyvertrags interessiert – vor allem dann, wenn sie die Leistungen aus diesen Verträgen am neuen Wohnort nicht mehr oder nur noch eingeschränkt beziehen können. Von einem Sonderkündigungsrecht bei Umzug hat wohl jeder schon einmal gehört, doch wann greift es und was sind die Hürden?
Sonderkündigungsrecht des Mieters
Für eine Sonderkündigung des Mietvertrags durch den Mieter müssen wichtige und nachweisbare Gründe vorliegen. Hierzu zählt die Versetzung eines Mieters an einen anderen Dienstort, sofern er dies bei Abschluss des Mietvertrags noch nicht absehen und in seiner Lebensplanung berücksichtigen konnte. Auch erhebliche und plötzlich eingetretene gesundheitliche Beeinträchtigungen und Behinderungen rechtfertigen eine Sonderkündigung. So ist der Wohnwert erheblich beeinträchtigt, wenn Stufen oder enge Durchgänge die Nutzung eines Rollstuhls erschweren. Eine Sonderkündigung des Mietvertrags ist weiterhin bei schweren Mängeln in der Wohnung möglich, wenn diese mit der Gefahr gesundheitlicher Beeinträchtigungen einhergehen.
Sonderkündigungsrecht des Vermieters
Auch für den Vermieter liegen die Hürden für eine Sonderkündigung hoch. In den meisten Fällen gibt ein Zahlungsverzug den Anlass für eine kurzfristige Wohnungskündigung. Bleibt der Mieter trotz Fristsetzung mit der Miete im Rückstand, kann der Vermieter dem Mieter innert 30 Tagen kündigen. Fällt ein Mieter durch wiederholte, anhaltende Ruhestörungen auf oder bestiehlt erwiesenermassen andere Hausbewohner, kann der Vermieter ebenfalls mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn der Mieter die Wohnung vorsätzlich schwer beschädigt, etwa durch Brandstiftung.
Kündigung von Stromvertrag und Gasvertrag
Ein Umzug wird von Mietern gern für den Wechsel des Energielieferanten genutzt. Doch vor einer Kündigung des Anbieters sollte der Verbraucher prüfen, welchen Vertragsbedingungen er zugestimmt hat. In der Regel gilt der Lieferantenvertrag bis zum vereinbarten Vertragsende, sofern der Energieversorger die Leistungen auch in vollem Umfang am neuen Wohnort erbringen kann. Ein Sonderkündigungsrecht steht dem Verbraucher nur zu, wenn der neue Wohnsitz ausserhalb des Versorgungsbereichs des Anbieters liegt oder wenn mit dem Umzug eine Preiserhöhung eintritt.
Wann kündige ich meine Hausratversicherung?
Tritt mit dem Umzug eine Vergrösserung oder Verkleinerung des Hausrats ein, sollte die Hausratversicherung entsprechend angepasst werden – ein Grund für eine Sonderkündigung stellt eine Veränderung des Hausrats nicht dar. Ziehen zwei Personen zusammen, liegen oft auch zwei Versicherungen vor. Je nach Vertragsgestaltung der Hausratversicherungen lässt sich entweder die Hausratversicherung mit der niedrigeren Summe oder die zuletzt abgeschlossene Hausratversicherung kurzfristig kündigen. Eine Sonderkündigung der Versicherung ist oft auch bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland möglich.
Wann kann ich den Telefon- und Internet-Vertrag kündigen?
Telefon und Internet sind im Leben des modernen Schweizer Bürgers unverzichtbar, daher sind viele bei einem Umzug zeitgleich an einem Wechsel des Anbieters interessiert. Doch durch einen Umzug ergibt sich nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht des Festnetzanschlusses. Massgeblich ist, ob der Anbieter die Internet-Verträge oder andere Leistungen am neuen Wohnort in gleicher Qualität anbieten kann. Nur wenn dies nicht der Fall ist oder mit dem Umzug eine Preiserhöhung eintreten würde, steht dem Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht zu. Um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben, sollte man rechtzeitig vor dem Zügeln den Telekommunikationsanbieter zu kontaktieren.
Wann kann ich meinen Handyvertrag kündigen?
Wer nach dem Umzug feststellt, dass er am neuen Wohnort keinen Handyempfang hat, möchte seinen Mobilfunkvertrag schnellstmöglich beenden. Denn was soll er mit dem Vertrag anfangen, wenn er in einem Funkloch wohnt? Anders als beim Festnetzanschluss steht dem Verbraucher beim Handy jedoch kein Sonderkündigungsrecht zu. Er kann sein Smartphone weiterhin nutzen – wenn auch nicht in den eigenen vier Wänden. Eine vollständige Netzabdeckung wird von keinem Provider garantiert. Selbst bei einem Umzug ins Ausland kann die Sonderkündigung verweigert werden, da sich moderne Handys in vielen Ländern weiter nutzen lassen, wenn auch zu erhöhten Verbindungspreisen. Viele Mobilfunkanbieter zeigen sich aber kulant und stimmen einer vorzeitigen Auflösung des Mobilfunkvertrags zu. Voraussetzung ist ein Tarifvertrag, der nicht an eine laufende Provisionierung des Handys gekoppelt ist. Wird über die monatlichen Rechnungen auch das Handy abbezahlt, ist ein vorzeitiges Vertragsende kaum verhandelbar.
Weitere Kündigungen beim Umzug
Die meisten Verträge, die mit Laufzeiten verbunden sind, lassen sich von jedem Wohnort aus nutzen. Ins Auge nehmen sollte der Zügler jedoch alle standortgebundenen Verträge. Ein Jahresvertrag im Fitness-Center ist Geldverschwendung, wenn das nächste Fitnesscenter zu weit entfernt ist oder das Studio nur am alten Wohnort ansässig war. Gleiches gilt für einen Vertrag mit einem Sportverein oder einer Tanzschule. In all diesen Fällen sollte man im ersten Schritt den direkten Kontakt mit dem Anbieter aufnehmen und einvernehmlich nach einer Lösung suchen. Eine Sonderkündigung kommt oft nicht zum Zuge, doch die meisten Anbieter sind auf ihren guten Ruf bedacht und wissen um den Wert einer guten Reputation. Kulantes Verhalten spricht sich schnell herum – davon profitiert auch der Umzügler.