MoveAgain AG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Version vom [03.10.2023]

1. GEGENSTAND

1.1 Die Moveagain AG, Färberstrasse 3, 8008 Zürich, Schweiz, (nachfolgend «MoveAgain») betreibt eine Online-Plattform für haushaltsnahe Dienstleistungen (nachfolgend «Leistungen»), worunter Umzüge, Reinigungen, Malerarbeiten, etc., fallen. MoveAgain kann über die Online-Plattform weitere Dienste, die in Zusammenhang mit den vorgenannten Leistungen stehen, anbieten. Hierunter kann die Zahlungsabwicklung oder die Kommunikation zwischen den Parteien fallen.

1.2 Bitte lesen Sie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») sorgfältig durch, bevor Sie eine Leistung über die Online-Plattform bestellen. Die AGB werden – während des Bestellvorgangs – durch die Auswahl der Checkbox [«Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und erkläre mich damit einverstanden.»] integraler Bestandteil des jeweiligen Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und MoveAgain. Sie erklären sich mit den nachfolgenden Bestimmungen sowie unserer Datenschutzerklärung einverstanden und erklären, dass Sie rechtsgültig Verträge abschliessen dürfen sowie mindestens 18 Jahre alt sind.

1.3 Sollten Sie den Vertrag im Namen einer Drittperson, eines Unternehmens, Ihres Arbeitgebers, etc., abschliessen, erklären Sie, dass Sie ermächtigt sind, die betreffende Person, das betreffende Unternehmen, Ihren Arbeitgeber, etc. zu vertreten und in deren/dessen Namen Rechtsgeschäfte abzuschliessen. MoveAgain darf – unabhängig von internen Regelungen bzw. Verhältnissen des betreffenden Unternehmens und Handelsregistereinträgen und ohne weitere Überprüfung der Berechtigung – davon ausgehen, dass Sie über die entsprechende Ermächtigung zur Vertretung verfügen. Wenn in diesen AGB von «Sie», «Ihnen» oder dergleichen gesprochen wird, dann ist damit immer auch das Unternehmen, der Arbeitgeber, etc., gemeint, für welchen/welches Sie handeln.

1.4 MoveAgain behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Sämtliche Änderungen und/oder Anpassungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf unserer Webseite wirksam. Die Anwendbarkeit der AGB (massgeblicher Zeitpunkt) bestimmt sich nach Auswahl der Checkbox ["Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und erkläre mich damit einverstanden."] im Rahmen des Bestellvorgangs.

2. ANGEBOT UND ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

2.1 MoveAgain erstellt gestützt auf die von Ihnen übermittelten Daten, wie beispielsweise Adressen, Umzugsgut, etc., ein Angebot. Das Angebot wird Ihnen elektronisch zugestellt und gilt für die Dauer von 5 Arbeitstagen. Sie sind nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen. Die Ablehnung, resp. die Nichtannahme des Angebotes, führt zu keinen Pflichten oder Nachteilen.

2.2 Der Vertrag und mithin das Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn Sie das Angebot von MoveAgain akzeptieren. Das Angebot wird akzeptiert, indem Sie auf der Online-Plattform auf [«Jetzt buchen»] klicken. Alternativ kann der Vertrag auch per E-Mail oder telefonisch abgeschlossen werden. In letzterem Fall (Telefon) wird das Gespräch, nach vorgängigem Hinweis und Ihrer Einwilligung, aufgenommen.

2.3 Der Vertrag kommt ausschliesslich zwischen Ihnen und MoveAgain zustande. MoveAgain wird zur Erbringung der Leistung(en) ein Drittunternehmen (nachfolgend "Partnerunternehmen") beiziehen. Dabei kommt zwischen Ihnen und dem Partnerunternehmen kein Vertrag zustande. Die Vergütung für die vereinbarte und erbrachte Leistung ist einzig gegenüber MoveAgain zu erbringen. MoveAgain ist vor, während und nach der Leistungserbringung Ihr Ansprechpartner. Eine Vergütung direkt an das Partnerunternehmen ist nicht geschuldet. Sollten Sie vom Partnerunternehmen hierzu aufgefordert werden, kontaktieren Sie umgehend MoveAgain.

2.4 Ihre Daten können zur Erstellung personalisierter Umzugsangebote und zur möglichen Vereinbarung eines Beratungstermins an durchschnittlich 3 mit MoveAgain kooperierende Umzugsunternehmen weitergegeben werden. MoveAgain leitet Ihre Daten ausschließlich an professionelle Umzugsunternehmen weiter, die Expertise aus dem Markt mitbringen und von MoveAgain vertraglich auf eine vertrauliche Behandlung Ihrer Daten verpflichtet wurden. Für die Übermittlung Ihrer Anfrage an passende Umzugsunternehmen erhält MoveAgain eine Vergütung.

3. PFLICHTEN/OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN

3.1 Angaben und Umzugsliste

3.1.1 Sie verpflichten sich, wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zum gesamten Umzugsgut, den örtlichen Begebenheiten und den zu reinigenden Objekten zu machen. Dies beinhaltet insbesondere die erforderlichen Angaben zum Ein- und Auszugsort, sonstigen besonderen Begebenheiten, Meterangaben bei Laufwegen zum und vom Fahrzeug, Flächenangaben, Zimmeranzahl, Personen im Haushalt, Stockwerkangaben, Kellerräume, Inhalt der Umzugsliste, Aufzug, etc. Sollten Sie besondere Umstände verschweigen, wie beispielsweise lange Wege von Haustür zur Strasse, Flächenangaben, Zimmerzahl, Personen im Haushalt, etc., behält sich MoveAgain das Recht vor, Ihnen nach Durchführung der Leistung eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.

3.1.2 Sie erklären sich damit einverstanden und verpflichten sich, weiterführende Angaben an MoveAgain zu übermitteln, sollten Gegenstände transportiert werden müssen, die eine Länge und/oder Breite und/oder Tiefe von mehr als zwei Meter und/oder ein Gewicht von 100 Kilogramm überschreiten (bspw. Marmorstatue, Klavier, Tresor, etc.) und/oder eine besondere Transportausrüstung bedürfen.

3.1.3 Sie verpflichten sich, eine vollständige Umzugsliste an MoveAgain zu senden. Die Umzugsliste ist unmittelbar während des Bestell- und Buchungsprozesses abzugeben. Sollte dies während des Bestell- und Buchungsprozesses entweder nicht abgefragt werden und/oder dessen Eingabe nicht möglich sein, müssen Sie die Umzugsliste oder die Vervollständigung derselben bis spätestens drei Tage vor dem vereinbarten Termin der Leistungserbringung einreichen. Dies kann entweder über das standardisierte Formular oder per E-Mail geschehen.

3.1.4 Sollten Sie die Angaben (Ziff. 3.1.1-3.1.3) vorenthalten, behält sich MoveAgain das Recht vor, Ihnen nach Durchführung der Leistung eine entsprechende Aufwandentschädigung in Rechnung zu stellen. MoveAgain behält sich auch das Recht vor, die entsprechenden Gegenstände nicht zu transportieren. Eine Beförderung von Wertgegenständen (z.B. Schmuck, Gold, Kunst etc.) ist nicht vorgesehen und die Sicherheit sowie Schadfreihaltung dessen kann zu keiner Zeit gewährleistet werden. Im Übrigen wird auf den Transportausschluss von Ziffer 3.5 verwiesen.

3.1.5 Falls in gewissen Punkten keine eindeutige Angabe möglich ist und/oder Sonderangaben erforderlich sind, müssen Sie dies im Kommentarfeld vermerken und/oder im persönlichen Gespräch erwähnen.

3.2 Vorbereitungshandlungen Umzugsgut

3.2.1 Sie verpflichten sich, sämtliche erforderlichen Vorbereitungshandlungen zur ordnungsgemässen Durchführung des Umzuges rechtzeitig vorzunehmen und insbesondere eine ordentliche und für den Transport geeignete Verpackung des Umzugsgutes zu gewährleisten. Die Verpackung hat zweckmässig und beförderungssicher zu sein; das Umzugsgut muss stapelbar verpackt werden. Bewegliche, zerbrechliche und/oder elektronische Teile sind besonders zu schützen. Diese Gegenstände sind so zu verpacken, dass sie gegen die auf dem Transport üblicherweise auftretenden Kräfte ausreichend geschützt sind und gestapelt werden können. Das Partnerunternehmen ist nicht verpflichtet (vgl. ganze Ziff. 3.2.1), dies vorgängig zum Transport zu prüfen. Das Partnerunternehmen darf Umzugsgut, welches nicht zweckmässig und beförderungssicher verpackt wurde, zurückweisen. Die Verweigerung der Beförderung stellt in diesem Fall keine Vertragsverletzung dar. MoveAgain haftet in keinem Fall für Schäden an Gegenständen, welche nicht zweckmässig und beförderungssicher verpackt wurden.

3.2.2 Sie verpflichten sich, Steck- und Leichtmöbel, wie beispielsweise IKEA-Pax, Billy-Regale, etc., auseinanderzubauen.

3.2.3 Die Pflichten gemäss vorgenannten Ziffern 3.2.1 und 3.2.2 entfallen, wenn die Vorbereitungshandlungen als Zusatzleistung bei MoveAgain über die Online-Plattform gebucht werden.

3.3 Vorbereitungshandlungen, Bewilligungen und Unterlagen

3.3.1 Sie verpflichten sich, falls erforderlich, die behördlichen Genehmigungen für Halteverbotszonen für den vereinbarten Umzugszeitraum am Ein- und/oder Auszugsort einzuholen, sofern Sie nicht die Organisation behördlicher Genehmigungen als Zusatzleistung gebucht haben. Sie nehmen jedoch zur Kenntnis, dass die Erteilung der behördlichen Genehmigung im Ermessen der Behörden liegt und von MoveAgain nicht garantiert werden kann.

3.3.2 Sie verpflichten sich, MoveAgain sämtliche Dokumente, Begleitpapiere, Bewilligungen, Lizenzen, Zolldokumente, etc., welche gestützt auf eine gesetzliche Vorgabe oder eine behördliche Anordnung zum Transport notwendig sind, zur Verfügung zu stellen. Es besteht seitens MoveAgain keine Pflicht, diese Unterlagen einzuholen oder vorgängig zu prüfen; dies obliegt Ihnen.

3.3.3 Sie sind verpflichtet, bei Unzugänglichkeit an der Be- und/oder Entladestelle einer kostenpflichtigen Parkverbotszone zuzustimmen. Sollten Sie angeben, dass die Be- und/oder Entladestelle für LKWs bis auf 20 Meter zugänglich ist und/oder ohne Probleme erreicht werden kann, und ist dies am Tag des Umzuges nicht der Fall, weil beispielsweise Drittpersonen ihre Fahrzeuge abgestellt haben oder sonstige Hindernisse bestehen, so stellt MoveAgain Mehrkosten aufgrund des dadurch entstehenden Mehraufwandes (Pauschal pro Zeit) in Rechnung. Der Mehraufwand bestimmt sich in der Höhe von CHF 50.00 brutto pro Stunde und Arbeiter des Partnerunternehmens für die Dauer des Be- und Entladens. Angebrochene Stunden werden mit CHF 50.00 pro Arbeiter des Partnerunternehmens berechnet. Gleiches gilt für Aufzüge, welche als vorhanden deklariert wurden und am Tag der Auftragsausführung nicht zur Verfügung stehen, ungeachtet des Grundes. Fahrstühle, in welche weniger als 50% des Transportgutes hineinpasst, gelten als nicht vorhanden im Sinne der vorgenannten Ausführungen.

3.4 Pflichten am Umzugstag

3.4.1 Sie verpflichten sich, zu prüfen, dass an der Beladestelle kein Gegenstand und/oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder zurückgelassen wird.

3.4.2 Sie verpflichten sich, dass Sie selbst an der Be- und Entladestelle anwesend sind und allfällige Arbeitspapiere/Rapporte/Übergabeprotokolle unterzeichnen können. Sollten Sie nicht anwesend sein, bestimmen Sie eine bevollmächtigte Drittperson, die zur Absendung, resp. Entgegennahme des Umzugsgutes, zur Überprüfung desselben auf Schäden, zur Abnahme der Leistungen von MoveAgain und zur Unterzeichnung des Übergabeprotokolles sowie weiterer Unterlagen berechtigt ist. Es obliegt Ihnen, Ihre bevollmächtigte Drittperson über alle Auftragsdetails, Vertragsangelegenheiten und sonstige Vereinbarungen zu informieren. MoveAgain lehnt jegliche Gewährleistung ab, sollten weder Sie noch eine bevollmächtigte, instruierte Drittperson vor Ort sein.

3.4.3 Bei Verspätungen, die dadurch entstehen, dass Sie abwesend sind und/oder sich nicht ordnungsgemäss vertreten lassen, wird MoveAgain berechtigt, wegen der entstehenden Drittkosten eine Entschädigung in der Höhe von CHF 100.00 brutto pro angefangener halben Stunde sowie pro vor Ort anwesenden Umzugsmitarbeiter zu berechnen. Ab 3 Stunden Wartezeit ist MoveAgain berechtigt, Ihnen, ohne die Erbringung der bestellten Dienstleistung, die vertraglich vereinbarte Vergütung im Sinne einer Entschädigung vollständig zu berechnen. In diesem Fall ist Ihnen der Nachweis gestattet, dass der durch die Entschädigung abzugeltende Schaden überhaupt nicht entstanden und/oder niedriger ist als die Entschädigung.

3.4.4 Bei Schneefall ist der Kunde dafür verantwortlich, den Anfahrtsweg und den Parkplatz von Schnee zu befreien. Sollte die Anfahrt oder das Parkieren durch den Schnee unmöglich sein, behält sich MoveAgain das Recht vor, allfällige Schneeräumungsarbeiten in Rechnung zu stellen oder vom Auftrag zurückzutreten.

3.5 Transportausschluss / Zumutbarkeit / Ausschluss

3.5.1 Der Transport von Drogen oder sonstigen illegalen Gegenständen ist in jedem Fall und ausnahmslos ausgeschlossen.

3.5.2 Ohne vorgängige Vereinbarung sind ebenfalls von einem Transport ausgeschlossen: Tiere, Bargeld, Inhaberpapiere, Edelmetalle, Edelsteine, Waffen sowie deren Bestandteile und Munition, Gasflaschen und Treibstoffbehälter sowie sterbliche Überreste von Menschen und Tieren.

3.5.3 Jeder Auftrag an MoveAgain setzt voraus, dass die Bedingungen zur Auftragsausführung zumutbar sind. Ist ein Auftrag unzumutbar, beispielsweise bei hochgradiger Verschmutzung des Objektes oder nicht verpackten Umzugsgütern, behält sich MoveAgain das Recht vor, einen Aufpreis zu verrechnen oder den Auftrag abzubrechen und vom Vertrag zurückzutreten. MoveAgain haftet in keinem Fall für daraus entstehende Kosten.

3.5.4 Bei allen Reinigungsdienstleistungen, wie beispielsweise der Endreinigung, wird keine Schimmelbeseitigung vorgenommen. Für die Beseitigung von Schimmel und andersartigen Objektverschmutzungen, welche im Zusammenhang mit einem nicht vorschriftsmässigen Gebrauch stehen, sind Sie selbst verantwortlich.

3.6 Abnahme und Vorgehen bei Mängeln/Schäden

3.6.1 Die Leistung (Umzugsgut, Zustand gereinigter Wohnung) ist von Ihnen oder einer von Ihnen bevollmächtigten Drittperson nach Erbringung umgehend zu prüfen und unter Verwendung des Übergabeprotokolls abzunehmen. Mängel oder Schäden berechtigten nicht zur Verweigerung der Annahme, sondern sind auf dem Übergabeprotokoll zu vermerken. Das Übergabeprotokoll ist, gemeinsam mit dem Partnerunternehmen, zu unterzeichnen.

3.6.2 Äusserlich erkennbare Beschädigungen und/oder Verluste des Umzugsgutes müssen auf dem Übergabeprotokoll festgehalten sein und sind MoveAgain nach Anlieferung, spätestens aber am nächsten Tag, detailliert und hinreichend konkret in Textform (E-Mail, Brief) anzuzeigen. Bei Briefform ist der Poststempel massgebend. Ein einfacher Vermerk auf dem Leistungsnachweis, Ablieferungsbeleg oder Schadensprotokoll genügt dieser Anzeigepflicht nicht. Eine mündliche Rüge ist zulässig, wenn der Schaden «unmittelbar bei Anlieferung» telefonisch an MoveAgain reklamiert wird.

3.6.3 Weigern Sie sich, die erkennbaren Schäden auf dem Übergabeprotokoll zu vermerken oder das Übergabeprotokoll zu unterzeichnen, treten Sie vom Recht zurück, diese erkennbaren Schäden im Nachgang an die Leistungserbringung MoveAgain anzuzeigen. Nur jene im Übergabeprotokoll als mangelhaft oder beschädigt bezeichnete Leistungen und/oder Gegenstände und/oder Einrichtungen gelten als geltend gemacht und stellen einen Mangel und/oder einen Schaden dar. Alle übrigen Leistungen und/oder Gegenstände und/oder Einrichtungen gelten als vorbehaltlos abgenommen und etwaige Ansprüche gegen MoveAgain erlöschen.

3.6.4 Sie müssen nicht sofort erkennbare Mängel oder Schäden spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Ausfertigung des Übergabeprotokolls MoveAgain melden. Die Benachrichtigung hat per Post zu erfolgen, wobei die Frist mit Postaufgabe (Poststempel) gewahrt ist; eine Benachrichtigung per E-Mail ist ebenfalls möglich, wobei der Empfang durch MoveAgain für die Einhaltung der Frist massgebend ist. MoveAgain prüft die geltend gemachten Mängel und/oder Schäden ebenfalls innerhalb einer Frist von 8 Tagen.

3.6.5 Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten Fristen und unter den genannten Voraussetzungen der Ziffer 3.6.1 bis Ziffer 3.6.4 geltend gemacht, so erlöschen allfällige Haftungsansprüche.

3.6.6 Sämtliche Ansprüche verfallen, wenn vor deren Geltendmachung oder Abklärung durch MoveAgain weitere Arbeiten durch Dritte mit oder ohne Auftrag sowie unabhängig des Umstandes, ob diese mit oder ohne Verschulden von Ihnen (z.B. Malerarbeiten oder Reinigungsdienstleistungen) ausgeführt werden.

3.6.7 Müssen Sie das Objekt, Haus, Wohnung, Büro, etc., am selben Tag der Eigentümerschaft, der Verwaltung, dem Vermieter, etc. übergeben, hat das Partnerunternehmen der Übergabe nur beizuwohnen, wenn die Zeit zwischen Ende der Leistung und Abnahmetermin 60 Minuten nicht überschreitet. Erfolgt die Abnahme später, oder ist der Abnahmetermin an einem anderen Tag als der Reinigungstermin angesetzt, so ist das Partnerunternehmen nicht verpflichtet, diesem beizuwohnen. Muss eine Nachbesserung, welche durch das Partnerunternehmen zu verantworten ist, vorgenommen werden, wie beispielsweise eine Nachreinigung, so wird diese für Sie kostenlos vorgenommen.

3.6.8 Der Abnahmetermin für das Objekt, Wohnung, Büro, etc., muss mindestens 1 Werktag vor Leistungserbringung (Reinigung) MoveAgain schriftlich mitgeteilt werden. Sie nehmen zudem zur Kenntnis, dass der Abnahmetermin spätestens 72 Stunden nach der Erbringung der Leistung (Reinigung) zu erfolgen hat. Sollte dies nicht der Fall sein, oder der Abgabetermin überhaupt nicht mitgeteilt worden sein, entfällt der Anspruch auf die Abnahmegarantie und eine allfällige Nachreinigung sowie auf weitere Ansprüche.

3.6.9 Sie verpflichten sich, MoveAgain innerhalb von 24 Stunden eine Kopie der Beanstandung der Eigentümerschaft, der Vermieterin, der Verwaltung, etc., zuzustellen. Sollte dies nicht der Fall sein, entfällt – in Analogie zu Ziff. 3.6.6 – der Anspruch auf die Abnahmegarantie und eine allfällige Nachreinigung sowie auf weitere Ansprüche.

3.6.10 Die Ersatzvornahme, d.h. der Beizug von Dritten zur Behebung von Mängeln bzw. Schäden oder im Falle einer vertragswidrigen Leistungserbringung, für welche MoveAgain oder das Partnerunternehmen die Verantwortung trägt, ist nicht gestattet. Die durch eine solche Ersatzvornahme entstehenden Kosten sind von Ihnen zu tragen.

3.7 Mehr- und Minderaufwand

3.7.1 MoveAgain behält sich das Recht vor, Ihnen den Mehraufwand ganz oder teilweise in Rechnung zu stellen, der (i) durch unvollständige oder unrichtige Daten oder (ii) unvorhergesehene Umstände, wie beispielsweise technische Störung des Hauslifts, Brand, Schneesturm, Strassensperrung, etc., entsteht. Nach Möglichkeit wird MoveAgain versuchen, mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung zu finden.

3.7.2 Sollte das Partnerunternehmen Sie vor Ort auffordern, ein Formular für die Dokumentation eines allfälligen Mehraufwandes zu unterzeichnen, resp. auszufüllen, sind Sie dazu verpflichtet. Dies dient vorerst allein der Dokumentation.

3.7.3 Bei einem Minderaufwand besteht kein Anspruch auf eine Preisreduktion und/oder Rückerstattung.

3.7.4 Mehraufwendungen werden entsprechend des folgenden Preis- und Leistungsverzeichnisses kalkuliert:

MEHRAUFWANDLISTE

3.8 Buchung von Montageleistungen

3.8.1 Sie können insbesondere bei der Buchung eines Umzuges die Zusatzleistung «Montage» hinzubuchen. Der Montageservice ist separat buchbar als Abbau («Demontage») und/oder als Aufbau («Montage»). Die Demontage des Umzugsgutes wird insoweit vom Partnerunternehmen vorgenommen, wie es notwendig ist, um den Umzug auszuführen. Die Montage (Wiederaufbau) erstreckt sich daher nur auf die Möbel, die vorher demontiert (abgebaut wurden). Bei der Montageleistung sind keine neuen, nicht fachgerecht zerteilte und/oder originalverpackte Möbel inbegriffen.

4. ÄNDERUNG/VERSCHIEBUNG/ANPASSUNG VON TERMINEN SOWIE STORNIERUNGEN

4.1. Änderung/Verschiebung von Terminen

Die gebuchten und/oder vereinbarten Termine zur Leistungserbringung können nur mit dem Einverständnis beider Parteien geändert/verschoben/angepasst werden. Die Änderung/Verschiebung/Anpassung eines Termins bedarf einer Bestätigung von MoveAgain bzw. des Partnerunternehmens. Die Änderung/Verschiebung/Anpassung eines Termins ist mit den folgenden finanziellen Folgen verbunden:

  • Bei der Änderung/Verschiebung/Anpassungen eines Termins innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen bis 72 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung werden Ihnen CHF 100.00 in Rechnung gestellt.
  • Bei der Änderung/Verschiebung/Anpassungen eines Termins innerhalb von weniger als 72 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung werden Ihnen 50% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
  • Alle übrigen Änderungen/Verschiebungen/Anpassungen von Terminen sind für Sie kostenlos.

4.2. Stornierungen

Stornierungen müssen schriftlich an MoveAgain geschickt werden; eine E-Mail genügt, wobei der Zugang erst als erfolgt gilt, wenn der Eingang der E-Mail von MoveAgain bestätigt wurde. Stornierungen sind mit den folgenden finanziellen Folgen verbunden:

  • Bei Stornierungen 72 Stunden nach Buchung und mehr als 14 Tage vor Liefertermin (Umzugs-/Reinigungstermin) werden Ihnen 20% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
  • Bei Stornierungen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen bis 7 Tage vor Leistungserbringung werden Ihnen 50% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
  • Bei Stornierungen innerhalb eines Zeitraums von 6 Tagen bis 72 Stunden vor Leistungserbringung werden Ihnen 80% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
  • Bei Stornierungen innerhalb von weniger als 72 Stunden vor Leistungserbringung werden Ihnen 100% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.

5. HAFTUNG FÜR LEISTUNGEN

5.1 Haftung und Haftungsbegrenzung

5.1.1 MoveAgain haftet einzig für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des zu transportierenden Gutes in der Zeit zwischen der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreiten der Lieferfrist (verschuldet durch MoveAgain) entstehen. In den übrigen Fällen (bspw. Reinigung, etc.) haftet MoveAgain für direkte und unmittelbare Schäden nur bis zur Höhe der gebuchten Leistung/vereinbarten Vergütung.

5.1.2 MoveAgain ist von der Haftung befreit (Umzug), soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

  • Verstoss gegen Ihre Pflichten unter diesen AGB, insbesondere deren Ziffer 3;
  • Nichteinhalten von Ziffer 3.2, insbesondere keine zweckmässige und beförderungssichere Verpackung;
  • Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren, Urkunden, etc. (vgl. auch Ziff. 3.5);
  • ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender;
  • Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender;
  • Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern;
  • Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern MoveAgain den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat;
  • Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen;
  • natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet.

5.1.3 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse der MoveAgain gelten sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche sowie quasivertragliche Ansprüche. In allen Fällen (Umzug, Reinigung, etc.) wird die Haftung für indirekte oder mittelbare Schäden ausgeschlossen.

5.1.4 Eine Haftung besteht nicht, wenn die Erfüllung der Leistung auf Grund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder zumindest teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten Ereignisse von besonderer Intensität, wie Aufruhr, kriegerische Ereignisse, Epidemien und Pandemien, Naturereignisse (Erdrutsche, Erdbeben, usw.) sowie unvorhersehbare behördliche Restriktionen oder nationaler Notstand. Höhere Gewalt liegt auch bei Strassensperren durch Demonstrationen oder sonstiger Protestaktionen vor.

5.2 Wertersatz

5.2.1 Soweit MoveAgain für den Schaden einzustehen und Schadenersatz zu leisten hat, ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen (Zeitwert). Bei Beschädigung des Umzugsgutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Massgebend ist der Wert des (unbeschädigten) Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme.

5.2.2 In den übrigen Fällen (bspw. Reinigung, etc.) haftet MoveAgain für direkte und unmittelbare Schäden nur bis zur Höhe der gebuchten Leistung/vereinbarten Vergütung.

6. RÜCKTRITT VOM VERTRAG

6.1 MoveAgain hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, falls MoveAgain keine Partnerkapazitäten für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen hat bzw. die vereinbarten Termine nicht einhalten kann, unabhängig davon, ob MoveAgain dies vorhersehen und/oder verhindern konnte sowie unabhängig davon, ob MoveAgain diese Umstände zu vertreten hat. Ein derartiges Rücktrittsrecht steht MoveAgain auch zu, wenn bei Vertragsschluss nicht erkennbare Umstände vorliegen, die einen Rücktritt unter Berücksichtigung eines anerkannten Interesses von MoveAgain rechtfertigen, wie beispielsweise im Falle höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen, etc.

6.2 In diesem Fall wir der Vertrag rückabgewickelt und die bereits geleistete Entschädigung für die Leistung von MoveAgain wird an Sie zurückerstattet. Eine darüber hinausgehende Entschädigung für den Rücktritt ist nicht vereinbart und ausgeschlossen.

7. PREISE UND ZAHLUNG

7.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und inklusive Mehrwertsteuer. Die Angebote von MoveAgain beinhalten Fixpreise, die nicht angepasst werden können. Preisänderungen und fehlerhafte Preisangaben bleiben vorbehalten.

7.2 Auf der Online-Plattform von MoveAgain stehen die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

  • Kreditkarte: Bei Bezahlung per Kreditkarte wird der vereinbarte Gesamtbetrag durch den von MoveAgain beigezogenen Zahlungsdienstleister Ihrer Kreditkarte belastet. Es werden nur die auf der Online-Plattform ausgewiesenen Kreditkartenanbieter akzeptiert.
  • Vorkasse: Bei Zahlung per Vorkasse ist der vereinbarte Gesamtbetrag im Voraus auf das Bankkonto von MoveAgain innerhalb von 7 Tagen* nach Buchungsbestätigung zu überweisen. Andernfalls kann die Durchführung nicht garantiert werden und MoveAgain behält sich die ersatzlose Stornierung oder eine Preisanpassung des Auftrages vor.
    *Bei Buchung weniger als 14 Tage vor Liefertermin (Umzugs-/Reinigungstermin) muss der Betrag am selben Tag der Buchung überwiesen werden. MoveAgain kann zur eigenen Sicherheit einen Überweisungsbeleg von dem Kunden anfordern.

7.3 Es obliegt Ihnen, dafür zu sorgen, dass – bei Zahlungsauswahl «Kreditkarte» – das entsprechende Konto am Buchungstag über genügend Guthaben verfügt, so dass MoveAgain die Abbuchung vornehmen kann. Sollte die Abbuchung nicht vorgenommen werden können, obliegt Ihnen den ausstehenden Rechnungsbetrag per Vorkasse innerhalb von 3 Tagen zu begleichen, andernfalls behält sich MoveAgain vor, die Buchungsanfrage ersatzlos zu stornieren.

8. NUTZUNGSBEDINGUNGEN ONLINE-PLATTFORM

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Nutzung der Online-Plattform von MoveAgain sowie deren Inhalte und Anwendungen. Im Falle eines Verstosses gegen diese Nutzungsbedingungen behält sich MoveAgain das Recht vor, Ihr Kundenkonto sofort, ohne Vorankündigung und entschädigungslos, zu deaktivieren.

8.1. Kundenkonto

8.1.1 Um die Online-Plattform und die darüber angebotenen Leistungen nutzen zu können, müssen Sie ein Kundenkonto anlegen (Registrierung). Die dafür erforderlichen Angaben müssen vollständig und korrekt sein.

8.1.2 Für die Zugangsdaten zum Kundenkonto (Login) sowie die zugehörigen Passwörter sind Sie verantwortlich. Diese Daten sind sorgfältig aufzubewahren, vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben. Bei Verlust der Daten ist MoveAgain sofort zu benachrichtigen. Jegliche Haftung von MoveAgain ist ausgeschlossen.

8.1.3 Sie sind verpflichtet, im Kundenkonto Ihre Vertrags-, Rechnungs- und E-Mail-Adresse jederzeit aktuell zu halten. Die von Ihnen angegebene und im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse gilt als primäre Zustelladresse. Entsprechend übermittelt MoveAgain Ihnen vertragsrelevante Informationen (z.B. Rechnungen, Mahnungen, Änderungen der Leistungen und/oder Vertragsbedingungen, etc.) in der Regel an diese E-Mail-Adresse oder stellt Ihnen diese Informationen auf andere geeignete Weise zur Verfügung (z.B. im Kundenkonto). Solcherart übermittelte bzw. zur Verfügung gestellte Informationen gelten als rechtsgültig zugestellt.

8.1.4 Falls Sie Ihr Kundenkonto löschen möchten, können Sie sich an MoveAgain wenden.

8.2. Gewährleistung und Haftung

8.2.1 Die Online-Plattform sowie deren Inhalte und Anwendungen werden mit grösstmöglicher Sorgfalt erstellt und gepflegt. MoveAgain übernimmt jedoch keine Gewährleistung oder Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Verfügbarkeit und die korrekte Funktionsweise der Online-Plattform und deren Anwendungen. Insbesondere sind Irrtümer in der Beschreibung der angebotenen Leistungen und deren Preise vorbehalten.

8.2.2 MoveAgain übernimmt auch keine Haftung für die Nutzung der Online-Plattform sowie deren Inhalte und Anwendungen. Die Informationen und Meinungen auf der Online-Plattform (insbesondere diejenigen im «MoveAgain Berater») sind nicht als umfassende oder abschliessende Aussagen zum betreffenden Thema gedacht, stellen keine Beratung dar und dürfen entsprechend nicht als Ersatz für eine spezifische Beratung zu einem konkreten Einzelfall betrachtet werden. Zudem stellen sie unter Umständen nur die Meinung des jeweiligen Autors dar. Diese Meinung muss nicht zwingend mit derjenigen von MoveAgain übereinstimmen.

8.2.3 Weiter ist die Haftung für die Inhalte sowie für die Verfügbarkeit und korrekte Funktionsweise der Websites oder Online-Portale Dritter, auf welche über Links oder auf andere Weise verwiesen wird oder welche auf die Online-Plattform verweisen, ausgeschlossen. Bei den Inhalten der Websites oder Online-Portale Dritter handelt es sich um fremde Inhalte, auf welche MoveAgain keinen Einfluss hat und für welche MoveAgain nicht verantwortlich gemacht werden kann.

8.2.4 MoveAgain übernimmt auch keine Haftung für Schäden, welche durch Viren, Hackerangriffe oder sonstige Manipulationen an Ihrem Gerät durch unbefugte Dritte entstehen. Für die Sicherheit der Übermittlung von Daten über das Internet wird nicht gehaftet.

8.3. Geistiges Eigentum

8.3.1 Sämtliches geistiges Eigentum an den Inhalten der Online-Plattform und deren Anwendungen (Texte, Marken, Bilder, Videos, Layout, etc.) liegt bei MoveAgain oder den jeweils berechtigten Dritten. Eine Verwendung jeglicher Art ohne vorgängige ausdrückliche Zustimmung von MoveAgain oder den berechtigten Dritten ist untersagt. Das Zitieren unter korrekten Quellenangaben sowie das Setzen von Links auf die Online-Plattform ist erlaubt.

8.4. Datenschutz

8.4.1 In der "Datenschutzerklärung & Cookie-Richtlinien" wird erläutert, wie MoveAgain im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Nutzung der Online-Plattform und deren Anwendungen Personendaten erhebt und bearbeitet. Weiter wird darin erläutert, wie MoveAgain in diesem Zusammenhang Cookies und vergleichbare Techniken einsetzt. Die "Datenschutzerklärung & Cookie-Richtlinien" sind integraler Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und MoveAgain und können unter dem folgenden Link aufgerufen werden:

https://www.moveagain.ch/datenschutzbestimmungen

9. WEITERE BESTIMMUNGEN

9.1 Die Übertragung des Vertrages oder die Abtretung oder Übertragung von Rechten, Pflichten oder Ansprüchen daraus bedarf der schriftlichen Zustimmung von MoveAgain.

9.2 Änderungen und Ergänzungen des zwischen MoveAgain und Ihnen abgeschlossenen Vertrages inklusive diesen AGB sowie allfälliger Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

9.3 MoveAgain behält sich das Recht vor, diese AGB auch ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bestehende Verträge bleiben von einer solchen Änderung unberührt.

9.4 Ist eine Bestimmung dieser AGB oder allfälliger Nebenabreden ganz oder teilweise ungültig oder unwirksam, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ziel der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt auch bei Vertragslücken. Die gesetzlichen Bestimmungen des einfachen Auftrages und gegebenenfalls des Frachtführervertrages kommen ergänzend zur Anwendung.

10. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Der Vertrag zwischen MoveAgain und Ihnen untersteht schweizerischem Recht.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

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